Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Anmeldungen sind telefonisch, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Bekanntgabe der Privatanschrift möglich.
Anmeldungen sind immer verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an. Anschließende Nichtteilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
Bitte melden Sie sich für alle Veranstaltungen möglichst frühzeitig an. Bei allen Veranstaltungen werden Ihnen wichtige Änderungen rechtzeitig mitgeteilt. Aus Kostengründen erhalten Sie generell keine Anmeldebestätigung!
Ausnahme:
Anmeldebestätigungen für Bildungsurlaubsveranstaltungen zur Vorlage beim Arbeitgeber werden Ihnen unaufgefordert übersandt.

2. Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden erst nach Beendigung einer Veranstaltung auf Anforderung ausgestellt.
In einigen Bereichen erhalten Sie die Bescheinigungen am Ende der Veranstaltung ausgehändigt.

3. Abmeldung

Grundsätzlich ist eine kostenneutrale Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist eine Abmeldung ohne Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts nur noch im Krankheitsfall unter zeitnaher Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
Bitte beachten Sie die abweichenden Bedingungen im Kita-Sonderprogramm und im Fachbereich Integration.
Anteiliges Entgelt für schon besuchte Unterrichtsstunden sowie bereits entstandene Materialkosten (z. B. in Kochkursen) sind jedoch zu zahlen. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen sowie (vhsConcept-)Langzeitfortbildungen ist eine kostenneutrale Abmeldung bis fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für einige Veranstaltungsbereiche (z. B. Zweiter Bildungsweg, IHK-Lehrgänge, Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung) gelten besondere Bedingungen, die in den jeweiligen Teilnahmeverträgen geregelt sind. Eine Abmeldung ist in jeder VHS-Geschäftsstelle möglich.
Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung! Änderungen der Rahmenbedingungen (z. B. Lehrbeauftragtenwechsel, Raum- und Unterrichtsstättentausch innerhalb eines Geschäftsstellenbereichs) berechtigen nicht zur Abmeldung.

4. Zahlung

Das Entgelt wird in der Regel erst nach Beginn der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann gegebenenfalls auf den Träger oder die Einrichtung ausgestellt werden.

Sie haben die Möglichkeit, das Entgelt per SEPA-Lastschrift einziehen zu lassen. Sofern uns ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird das Veranstaltungsentgelt mit Ihrer Mandatsreferenznummer zu der Gläubiger-ID DE42ZZZ00000017449 am letzten Tag des Folgemonates nach Kursbeginn eingezogen (Beispiel: Kursbeginn 11.02., Kontobelastung 31.03.).
Sollte der Abbuchungstermin auf ein/en Wochenende/Feiertag fallen, wird Ihr Konto am nächsten Bankarbeitstag belastet.

Barzahlung und Zahlung per Scheck sind nicht machbar. Die Zahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Bei rückständigen Zahlungsforderungen behalten wir uns den Ausschluss der Teilnehmenden von allen vhs-Veranstaltungen vor.
Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Anmeldung oder Beratung.

5. Entgeltordnung

Auf Anforderung erhalten Sie die aktuelle Entgeltordnung der vhs Hannover Land.

6. Ermäßigung / Gutschein

Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII sowie Ehegatten und Kinder der vorgenannten Personen, wenn sie mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keine weiteren Einkünfte haben, erhalten auf formlosen Antrag unter Beifügung der entsprechenden Bescheinigungen eine Entgeltermäßigung von max. 0,85 € pro Unterrichtsstunde.
Ehrenamtskarteninhaber erhalten eine Ermäßigung von 10 % (max. 20,00 €).
Könnten für dieselbe Veranstaltung mehrere Ermäßigungen geltend gemacht werden, wird nur die höchste Ermäßigung berücksichtigt.

Bitte reichen Sie Ihren Ermäßigungsantrag / Gutschein bereits mit der Anmeldung ein.
Grundsätzlich keine Ermäßigung gibt es:

  • auf das Bearbeitungsentgelt, Material-, Geräte- und sonstige Kosten
  • auf Bildungsmaßnahmen, die besonderen gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen (Schulabschlusskurse, Alphabetisierung), da diese bereits ermäßigt sind
  • für Teilnehmende, die die Veranstaltung anderweitig gefördert bekommen
  • für Studienreisen und -fahrten
  • für Seminare mit auswärtiger Unterbringung
  • für Veranstaltungen, die generell von der Ermäßigung ausgenommen sind

7. Veranstaltungen von Dritten

Die vhs Hannover Land kooperiert mit anderen Weiterbildungsträgern.
Diese Veranstaltungen sind im Programm kenntlich gemacht. Es gelten gegebenenfalls die Bedingungen der dort ausgewiesenen Träger (je nach Kooperationsform).

8. Ferien

Während der Schulferien pausieren in der Regel laufende Veranstaltungen in schulischen Unterrichtsräumen.
Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung.

9. Hinweis gemäß Datenschutzgesetz

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen setzt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmenden voraus. Eine Teilnahme ist sonst nicht möglich.
Die vhs Hannover Land oder von Ihr beauftragte Datenverarbeitungsunternehmen unterliegen den Richtlinien des Datenschutzgesetzes und behandeln Ihre Daten vertraulich. Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke genutzt.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

10. Teilnahmevoraussetzung

Die Teilnehmenden sind für das Erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Bitte machen Sie von den angebotenen kostenlosen Informationsveranstaltungen und Einstufungstests Gebrauch oder lassen Sie sich telefonisch beraten.
Nach den Förderrichtlinien des Erwachsenbildungsgesetztes ist das Mindestalter für die Teilnahme an Kursen im Erwachsenbildungsprogramm 16 Jahre. In Ausnahmefälle ist eine Teilnahme von jüngeren Teilnehmern in Begleitung eines Erwachsenen kostenpflichtig möglich.
Für Kinder und Jugendliche halten wir ein breites Angebot in unserem Sonderprogramm „Flexi“ bereit.

11. Durchführung der Veranstaltungen

Grundsätzlich findet eine Veranstaltung nur statt, wenn die ausgewiesene Mindestteilnahmezahl erreicht ist.
Sollte die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht werden, können die Entgelte vom ausgeschriebenen Betrag abweichen. Sollten die Teilnehmenden mit einer Entgelterhöhung nicht einverstanden sein, führt dies in der Regel zur Absage der Veranstaltung.

12. Veranstaltungsorte und -zeiten

Orte und Zeiten sind bei allen Veranstaltungen angegeben.
Da die Veranstaltungen auch in Räumen Dritter und in öffentlichen Schulen stattfinden, sind die jeweiligen Hausordnungen auch für die Volkshochschulveranstaltungen verbindlich.

13. Barrierefreiheit

Grundsätzlich sind alle Kurse der vhs Hannover Land für Menschen mit Behinderung offen. Wird für die Teilnahme am Kurs eine Assistenz benötigt, muss diese selbst organisiert werden. Der persönliche Assistent oder die persönliche Assistentin kann nach Rücksprache mit der jeweiligen Fachbereichsleitung ggfs. kostenfrei am Kurs teilnehmen.

Hinweis für Rollstuhlfahrer/innen
Alle Veranstaltungsorte die rollstuhlgerecht zu erreichen sind, werden im Wegweiser mit einem Rollstuhl gekennzeichnet. Es besteht die Möglichkeit bei frühzeitiger Anmeldung Kurse in geeignete Räumlichkeiten zu verlegen. Da unter Umständen mehrere Kurse von einem Ortswechsel betroffen sein können, ist dies nicht kurzfristig umzusetzen.

Hinweis für Hörgeschädigte
Bei frühzeitiger Anmeldung stehen auf Anfrage mobile Induktionsanlagen für die Unterrichtsräume zur Verfügung.

14. Haftung für die Dauer der Veranstaltung

  1. Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmenden gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt nicht, wenn die VHS schuldhaft ihre Rechte und Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind (Kardinalspflichten), oder Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmenden verletzt.
  3. Bei selbst verschuldeten Unfällen von Teilnehmenden der beruflichen Aus- und Fortbildung haftet entweder die eigene Krankenversicherung, die Gemeinde-Unfallversicherung oder die Unfallkasse des Bundes.

15. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

16. Anregungen willkommen

Unsere Kundinnen und Kunden sollen langfristig zufrieden sein. Deshalb sind uns Anregungen willkommen.
Nennen Sie uns auch Schwachstellen, die es abzustellen gilt.
Wir versprechen Ihnen eine unverzügliche Reaktion auf jede schriftliche Eingabe.

17. Widerrufsrecht

Nach §§ 312 ff BGB können Sie Anmeldungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Das Widerrufsrecht endet mit Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

18. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Neustadt a. Rbge.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

 

2. Beispiel: Anmeldeverfahren

Anmeldeverfahren

- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.

- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.

- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.

- Anmeldung per Internet (Login-Homepage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Teilnahmeentgelt und Zahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar erfolgen. Überweisungen sind nicht möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.

Entgeltermäßigung

(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Städtischen Förderpasses.

(2) Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen der „jungen Gruppen“ und Exkursionen, erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.

(3) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltung teil, wird neben der Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.

(4) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.

Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.

3. Beispiel: Haftung

Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.