31. März 2009
Anmeldung
Anmeldungen sind telefonisch, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail möglich.
Anmeldungen sind immer verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an. Anschließende Nichtteilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
Bitte melden Sie sich auch für alle Veranstaltungen möglichst frühzeitig an. Bei allen Veranstaltungen werden Ihnen wichtige Änderungen rechtzeitig mitgeteilt.
Aus Kostengründen erhalten Sie generell keine Anmeldebestätigung!
Ausnahme:
Anmeldebestätigungen für Bildungsurlaubsveranstaltungen zur Vorlage beim Arbeitgeber werden Ihnen unaufgefordert übersandt.
Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden erst nach Beendigung einer Veranstaltung auf Anforderung ausgestellt. In einigen Bereichen erhalten Sie die Bescheinigungen am Ende der Veranstaltung ausgehändigt.
Abmeldung
Grundsätzlich ist eine kostenneutrale Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist eine Abmeldung ohne Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts nur noch im Krankheitsfall unter zeitnaher Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
Anteiliges Entgelt für schon besuchte Unterrichtsstunden sowie bereits entstandene Materialkosten (z. B. in Kochkursen) sind jedoch zu zahlen. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen ist eine kostenneutrale Abmeldung bis fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für einige Veranstaltungsbereiche (z. B. Zweiter Bildungsweg, IHK-Lehrgänge, Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung) gelten besondere Bedingungen, die in den jeweiligen Teilnahmeverträgen geregelt sind.
Eine Abmeldung ist in jeder vhs-Geschäftsstelle möglich.
Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung!
Änderungen der Rahmenbedingungen (z. B. Lehrbeauftragtenwechsel, Raum- und Unterrichtsstättentausch innerhalb eines Geschäftsstellenbereichs) berechtigen nicht zur Abmeldung.
Entgeltordnung
Auf Anforderung erhalten Sie die aktuelle Entgeltordnung der vhs Hannover Land. Sie können diese auch hier einsehen.
Zahlungsweise
Da Rechnungen aus Kostengründen nur in Ausnahmefällen erstellt werden, bitten wir Sie, uns mit der Anmeldung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Das Entgelt wird in der Regel erst nach Beginn der Veranstaltung von Ihrem Konto abgebucht.
Bei langfristigen Veranstaltungen ist eine Zahlung in Teilbeträgen möglich.
Barzahlung und Zahlungen per Scheck sind nicht möglich!
Die Nichtzahlung des Entgeltes hat den sofortigen Ausschluss aus allen vhs-Veranstaltungen zur Folge, der bis zur vollen Begleichung aller Rückstände bestehen bleibt.
Ermäßigungen
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II,
- Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Grundwehrdienst und Zivildienst Leistende sowie
- Ehegatten und Kinder der vorgenannten Personen, wenn sie mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keine weiteren Einkünfte haben,
erhalten auf formlosen Antrag unter Beifügung der entsprechenden Bescheinigungen eine Entgeltermäßigung von max. 0,85 € pro Unterrichtsstunde.
Ehrenamtskarteninhaber erhalten eine Ermäßigung von 10 % (max. 20,- €) sowie 1,- € auf den Besuch des vhs Cinema Neustadt.
Bitte reichen Sie Ihren Ermäßigungsantrag bereits mit der Anmeldung ein.
Er muss jedoch spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn der vhs Hannover Land vorliegen!
Grundsätzlich keine Ermäßigung gibt es
- auf das Bearbeitungsentgelt, Material-, Geräte- und sonstige Kosten
- auf Bildungsmaßnahmen, die besonderen gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen (Schulabschlusskurse, Alphabetisierung), da diese bereits ermäßigt sind
- für Teilnehmende, die die Veranstaltung anderweitig gefördert bekommen
- für Studienreisen und -fahrten
- für Seminare mit auswärtiger Unterbringung
- für Veranstaltungen, die generell von der Ermäßigung ausgenommen sind
Veranstaltungen mit Dritten
Die vhs Hannover Land kooperiert mit anderen Weiterbildungsträgern. Diese Veranstaltungen sind im Programm kenntlich gemacht. Es gelten die Bedingungen der dort ausgewiesenen Träger.
Ferien
Während der Schulferien pausieren in der Regel laufende Veranstaltungen in schulischen Unterrichtsräumen. Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung.
Hinweis gemäß Datenschutzgesetz
Die vhs Hannover Land beachtet das Nieders. Datenschutzgesetz und behandelt Ihre Daten vertraulich. Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke genutzt.
Durchführung der Veranstaltungen
Grundsätzlich findet eine Veranstaltung nur statt, wenn die ausgewiesene Mindestteilnahmezahl erreicht ist. Sollte die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht werden, können die Entgelte vom ausgeschriebenen Betrag abweichen. Ein erhöhtes Entgelt wird jedoch nur berechnet, wenn Sie damit einverstanden sind. Sollten die Teilnehmenden mit einer Entgelterhöhung nicht einverstanden sein, führt dies in der Regel zur Absage der Veranstaltung.
Veranstaltungsorte und -zeiten
Orte und Zeiten sind bei allen Veranstaltungen angegeben. Da die Veranstaltungen auch in Räumen Dritter und in öffentlichen Schulen stattfinden, sind die jeweiligen Hausordnungen auch für die Volkshochschulveranstaltungen verbindlich.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnehmenden sind für das Erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Bitte machen Sie von den angebotenen kostenlosen Informationsveranstaltungen und Einstufungstests Gebrauch oder lassen Sie sich telefonisch beraten.
Kinderbetreuung
Bei Bedarf (min. 7) wird eine Betreuung für Kinder ab drei Jahren organisiert. Die Kosten werden anteilig berechnet und umgelegt.
Haftung für die Dauer der Veranstaltung
Für Personenschäden, welche den Veranstaltungsteilnehmenden im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, haftet der Zweckverband vhs Hannover Land sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für sonstige Schäden haftet die vhs nur bei einer von ihr vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
Anregungen willkommen!
Unsere Kundinnen und Kunden sollen langfristig zufrieden sein. Deshalb sind uns Anregungen willkommen.
Nennen Sie uns auch Schwachstellen, die es abzustellen gilt.
Wir versprechen Ihnen eine unverzügliche Reaktion auf jede schriftliche Eingabe.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Neustadt a. Rbge.
Sonstiges
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.













